Sie möchten einen Hinweis geben?

Wichtiges auf einen Blick

Ihre Rechte als Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Hinweisgebenden einen europaweit einheitlichen, rechtlichen Schutz. Demnach dürfen keinerlei Nachteile aufgrund der Meldung entstehen. Bereits der Versuch und die Androhung von Repressalien und Benachteiligungen sind gesetzlich untersagt.

Lediglich bei grob fahrlässigen Meldungen oder wissentlichen Falschmeldungen bietet das HinSchG keinerlei rechtlichen Schutz. Dadurch soll bewusst geschäftsschädigendes Verhalten unterbunden werden.

So erteilen Sie einen Hinweis

Hinweise können per elektronischem Hinweisgebersystem oder an externe Meldestellen gemeldet werden, auch anonym. Bitte schildern Sie sachlich was, wann, wo und mit welchen Beteiligten passiert ist. Ebenso, welche weiteren – ggf. an den konkreten Vorgängen unbeteiligten – Personen hiervon Kenntnis haben. Unterlagen, die Ihre Aussage stützen (z. B. Emails, Fotos) können Sie uns per Email senden oder über das Portal hochladen.

Bitte prüfen Sie vor Erteilung des Hinweises sorgfältig, ob Ihre Angaben inhaltlich zutreffen. Sie dürfen keine Angaben machen, von denen Sie wissen, dass sie falsch sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, verwenden Sie bitte Formulierungen wie „Ich glaube...“, „Ich halte es für möglich...“

Wie geht es dann weiter?

Innerhalb von 7 Tagen nach der Meldung erfolgt eine Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber, so dass dieser sicher sein kann, dass sein Hinweis eingegangen ist und bearbeitet wird.

Über bereits ergriffene oder noch geplante Folgemaßnahmen wird der Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten informiert.

Dies ist nur möglich, wenn Sie den Hinweis nicht anonym oder über das Portal tätigen. Bitte bewahren Sie sich bei einer Meldung über das Portal die Zugangsdaten, die Sie am Ende der Meldung erhalten, gut auf. Diese können nicht neu generiert werden.

Unser Unternehmenserfolg basiert auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern sowie loyalen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Sollte es dennoch zu einem Fehlverhalten kommen, ist es uns wichtig dieses frühzeitig aufzudecken, um entsprechend gegensteuern zu können. Damit entsprechende Hinweis bedenkenlos erfolgen können, ohne Angst, dass einem hieraus Nachteile entstehen, haben wir diese Seite eingerichtet. Hier können entsprechende Meldungen gemacht werden – wenn gewünscht auch anonym.

Hinweis an REL geben

Bitte beachten Sie, dass das HinSchG bei grob fahrlässigen Meldungen oder wissentlichen Falschmeldungen keinerlei rechtlichen Schutz bietet.

Elektronisches Hinweisgebersystem (Trusty)

Hinweis geben https://rel-hd.trusty.report

Wir nutzen hier den Dienstleister Trusty, um eine sichere und geschützte Online Plattform für Meldungen anbieten zu können. Diese kann absolut anonym erfolgen. Bitte bewahren Sie sich bei einer Meldung über Trusty die Zugangsdaten, die Sie am Ende der Meldung erhalten, gut auf. Diese können nicht neu generiert werden.

Hinweise zum Datenschutz https://rel-hd.trusty.report/data-privacy