REL: FAQ

Häufig gestellte Fragen

faq

Wie sind die Öffnungszeiten?

Die REL-Recyclinghöfe sind Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Samstags sind wir in Viernheim, Hockenheim und Schönau von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie da, Waibstadt ist eine Stunde länger – also bis 13:00 Uhr - geöffnet.

Wichtiger Hinweis: Der Samstag ist nur geöffnet, wenn Donnerstag oder Freitag davor kein Feiertag ist.

REL-Tipp: Die Öffnungszeiten sind immer in unseren google Profilen gepflegt.

Sind die REL-Recyclinghöfe über die Mittagszeit geöffnet?

Ja, unsere Recyclinghöfe sind durchgehend geöffnet. Unsere Mitarbeiter machen ihre Pause nacheinander, so dass immer ein Ansprechpartner für Sie vor Ort ist.

Kann ich meinen Abfall einfach vorbeibringen?

Gerne. Sie können Ihren Abfall während unserer Öffnungszeiten anliefern. Es stehen Ihnen vier REL-Recyclinghöfe zur Verfügung: Hockenheim, Viernheim, Schönau und Waibstadt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Was kostet mich die Entsorgung?

Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht. Die Preise für die einzelnen Abfallsorten können auf den REL-Recyclinghöfen eingesehen werden. Diese liegen an der Waage aus. Kleinmengen werden pauschal mit einem Festpreis abgerechnet. Gerne erstellen Ihnen unsere Abfallberater auf Wunsch im Vorfeld ein Angebot unter: vertriebsinnendienst@rel-hd.de oder 06203/4029144.

Warum werden Kleinmengen mit Einheitspreisen abgerechnet?

Das Eichgesetz in Deutschland schreibt vor, dass geeichte Waagen regelmäßig überprüft werden müssen, um für die Verbraucher sicherzustellen, dass sie sich auf die Genauigkeit der Messergebnisse verlassen können. Daher werden unsere Waagen regelmäßig vom Eichamt überprüft. Allerdings hat jede Eichung eine technisch bedingte Untergrenze. Das bedeutet, dass alle Gewichte, die unterhalb der Eichgrenze liegen, nicht genau gewogen werden können. Daher werden sie pauschal als Kleinmenge abgerechnet.

Wie kann ich bei REL bezahlen?

Auf den REL Recyclinghöfen haben Sie bei Selbstanlieferung von Abfällen die folgenden Zahlungsoptionen: Barzahlung, EC Karte, VISA-/Mastercard, PayPal.

Ist eine Zahlung auf Rechnung möglich?

Gerne legen wir Ihnen ein Kundenkonto an. Hierfür benötigen wir jedoch im Vorfeld einige Daten. Füllen Sie einfach einen Antrag aus und senden Sie ihn an vertriebsinnendienst@rel-hd.de. Wir erstellen dann umgehend Ihr REL-Kundenkonto. So können Sie künftig einfach und unkompliziert anliefern und erhalten im Nachgang die Rechnung.

Antrag Privatkunde
Antrag Firmenkunde

Wie funktioniert die Eigenanlieferung?

Bei der Einfahrt auf dem REL-Recyclinghof wird das Fahrzeug an der Waage gewogen und der Abfall in Absprache mit dem REL-Wiegemeister kategorisiert. Dann erfolgt das Abladen. Unsere Hofmitarbeiter zeigen Ihnen den genauen Abladeort und gehen Ihnen gerne zur Hand. Bei der Ausfahrt wird das nun leere Fahrzeug noch einmal gewogen, wodurch das Gewicht des Abfalls ermittelt werden kann. Sie erhalten die Abrechnung vom Wiegemeister und bezahlen – entweder bar, mit Karte oder per PayPal. REL-Kunden mit Kundenkonto erhalten eine Rechnung per E-Mail. Bei Fragen steht Ihnen jederzeit unser Fachpersonal vor Ort zur Verfügung.

Welche Abfälle können bei der REL entsorgt werden?

Welche Abfälle auf unseren REL-Recyclinghöfen angeliefert werden können, entnehmen Sie dieser Übersicht. Sie möchten Abfälle entsorgen, die hier nicht aufgelistet sind? Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Abfallberatern auf. Gemeinsam finden wir mit Sicherheit eine Lösung. Kontakt: vertriebsinnendienst@rel-hd.de oder 06203/4029144

Was ist die AVV?

Die AVV ist die Abfallschlüsselnummer nach Europäischer Abfallverzeichnisverordnung. Hier wird für jede Abfallart eine AVV definiert.

Wird Elektroschrott auf den Recyclinghöfen angenommen?

Privatpersonen können ihren Elektroschrott kostenlos bei allen Fachverkäufern von Elektroartikeln entsorgen. Firmen können Elektroschrott anliefern.

Kann ich Unterlagen zur Aktenvernichtung vorbeibringen?

Diesen Service bietet aktuell nur der REL-Recyclinghof in Schönau. Dort steht ein spezieller Container bereit, in den Kunden Dokumente zur Aktenvernichtung einwerfen können. Der Container ist verschlossen, bitte wenden Sie sich bei Anlieferung von Akten an die Kollegen vor Ort. Sie erhalten natürlich eine Aktenvernichtungsbestätigung von uns.

Darf Asbest angeliefert werden?

Ja, wir sind für die Entsorgung von Asbest zertifiziert. Daher darf auf allen REL-Recyclinghöfen Asbest angeliefert werden. Zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter muss das Asbest jedoch in dafür vorgesehenen Säcken luftdicht verpackt angeliefert werden. Entsprechendes Verpackungsmaterial erhalten Sie gerne vorab auf unseren REL-Recyclinghöfen. Sprechen Sie uns darauf an!

Kann der Abfall auch bei mir abgeholt werden?

Klar! Bestellen Sie sich einfach einen passenden Abfallcontainer. Diesen stellen wir Ihnen zum Wunschdatum zur Verfügung und holen ihn wieder ab, wenn er voll ist. Schnell und einfach geht das über unseren Webshop . Sie möchten lieber mit unseren Abfallberatern sprechen? Dann rufen Sie gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail. Kontakt: vertriebsinnendienst@rel-hd.de oder 06203/4029144

Erhalte ich einen Entsorgungsnachweis?

Der Abfall wird bei Anlieferung gewogen, kategorisiert und entsprechend bepreist. Natürlich erhalten Sie hierüber eine genaue Abrechnung, welche als Entsorgungsnachweis dient.

Was sind gemischte Bau- und Abbruchabfälle?

Abfälle, die auf Baustellen anfallen, die jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit oder den Gegebenheiten vor Ort nicht stofflich getrennt gesammelt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen recycelbarem und nicht recyclingfähigem Bauschutt?

Recyclingfähiger Bauschutt sind mineralische Stoffe, die auf Grund ihrer Festigkeit (hier vor allem Druckfestigkeit) dazu geeignet sind in einer Recyclinganlage zu Bauschuttrecycling verwertet zu werden. Nicht recycelbar sind hingegen Materialien, die aufgrund mangelnder Druckfeste keine Verwertungsmöglichkeiten finden und daher deponiert werden müssen.

Tipp: Stoffe, die eine hohe Druckfestigkeit aufweisen, sind in der Regel schwer. Von daher gilt die Grundregel: Hat das Material, wenn man es anhebt das erwartete Gewicht (schwer), ist es sehr wahrscheinlich recyclingfähig.

Was ist bei der Entsorgung von Altholz zu beachten?

Altholz wird in Altholzkategorien eingeteilt:

AI Holz ist naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, welches praktisch nicht verunreinigt ist und daher ohne großen Aufwand wiederverwertet werden kann.

AII/AIII Holz ist Holz aus dem Innenbereich ohne halogenorganische Verbindungen. Hierunter fällt verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Altholz mit und ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung. Die Hölzer dürfen nicht mit Holzschutzmittel behandelt worden sein.

AIV Holz ist Holz aus dem Außenbereich, das mit Holzschutzmittel behandelt wurde oder aufgrund einer anderen Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Liegt Altholz aus unterschiedlichen Kategorien vor, sollte es streng getrennt entsorgt werden. Das schont die Umwelt und spart bares Geld!

Es sind noch Fragen offen, die Sie im Vorfeld klären möchten? Dann rufen Sie uns an: 06203/4029144. Gerne hilft Ihnen aber auch unser Fachpersonal vor Ort weiter. Kommen Sie gerne vorbei uns sprechen Sie uns an.