News aus der Abfallbranche

Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien

Batterien

Immer wieder kommt es bei Entsorgungsunternehmen durch falsch entsorgte Batterien zu Bränden. Da diese sich schnell ausbreiten und auch nur schwierig zu löschen sind, gefährden diese Brände die Existenz der betroffenen Entsorgungsunternehmen. Auch die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter steht hier auf dem Spiel. Das Recycling von Batterien ist daher äußerst wichtig, denn werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also z.B. gequetscht, können sie leicht Brände auslösen. Durch das Recycling kann dieses Risiko minimiert werden.

Dabei ist den Meisten gar nicht bewusst, wie häufig sich in unserem Abfall Lithium-Akkus befinden. Hier ein paar Beispiele aus unserem Alltag: elektronische Grußkarten, die Musik abspielen, blinkende Kinderschuhe, elektronische Spielsachen usw. Das Problem beginnt bereits beim Hersteller bzw. Händler, denn hier fehlen entsprechende Hinweise zu bedenklichen Inhaltsstoffen und deren Entsorgung. Es ist wichtig noch zu betonen, dass das Recycling von Batterien nicht nur aus sicherheitstechnischer Sicht von Bedeutung ist, sondern auch zur Schonung wertvoller Ressourcen beiträgt. Durch das Wiederverwenden von Materialien aus recycelten Batterien können wir den Bedarf an neuen Rohstoffen verringern und somit die Umweltbelastung reduzieren. Mit einem „Protest der Müllwagen“ im Berliner Regierungsviertel schlugen verschiedene Verbände (bvse, BDE, VKU) vor einigen Tagen Alarm und wollten Politik, Hersteller und Konsumenten auf das Problem aufmerksam machen und auf strengere Auflagen drängen.

Für Sie als privaten Endkunde gibt es folgende Entsorgungswege:

  • Rückgabe beim Händler/Hersteller (diese haben eine Rücknahmeverpflichtung)
  • sowie öffentliche Sammelstellen.

Für den Bedarf von Firmenkunden bieten wir individuelle Recyclinglösungen.
Sprechen Sie uns gerne an!

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe tritt zum 01. August 2023 in Kraft

Kies

Seit vielen Jahren werden bundeseinheitliche Regelungen diskutiert – nun ist es beschlossene Sache: Die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ tritt am 01. August 2023 in Kraft. Wie komplex das Thema ist, kann man bereits am Namen erkennen, umgangssprachlich spricht die Branche kurz von der „Mantelverordnung“.

Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Artikeln:

  1. Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatz- baustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – EBV)
  2. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  3. Änderung der Deponieverordnung (DepV)
  4. Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ganz grundsätzlich regelt die Mantelverordnung die Herstellung sowie den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen. Da aktuell die meisten mineralischen Bauabfälle für erdnahe Anwendungen wiederverwendet werden, soll sichergestellt werden, dass dadurch keine Schadstoffe in den Untergrund bzw. ins Grundwasser gelangen. Ein spezieller Fokus der Mantelverordnung liegt daher auf bundeseinheitlichen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Für uns als Wertstoffhof bringt die neue Mantelverordnung erst einmal keinerlei Änderungen, weder für die Abgabe noch für die Annahme von mineralische Abfälle, da wir schon seit Jahren die erforderlichen Kontrollmechanismen erfüllen.

Die Vorteile der neuen Regelungen liegen auf der Hand. Erhalten die Ersatzbaustoffe durch die Verringerung enthaltener Schadstoffe mehr Akzeptanz, können die immer knapperen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die verwendeten Ersatzbaustoffe so verwendet werden, dass sie unschädlich für Mensch und Umwelt sind.

Doch es bleiben auch Fragen offen! Derzeit sind laut Ersatzbaustoffverordnung (EBV) drei Analyseverfahren zur Bewertung der Ersatzbaustoffe möglich: der ausführliche Säulenversuch, der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren. Leider liefern die Verfahren keine ausreichend übereinstimmende Werte, was zu einer unterschiedlichen Einstufung der Materialklasse führen kann. Zudem sind die beiden Säulenverfahren teurer als das Schüttelverfahren. Daher wünschen sich viele aus der Branche eine Festlegung auf das Schüttelverfahren als verbindliches Analyseverfahren.

Es bleibt also spannend! Gerne halten wir Sie weiterhin zur Einführung der Mantelverordnung auf dem Laufenden.

Folgen der Energiepreiserhöhungen in der Papierindustrie

Altpapier

Die Lage auf dem internationalen Altpapiermarkt hat sich innerhalb kürzester Zeit dramatisch verändert.

Zum einen werden auf Grund der Energiepreiserhöhungen viele Anlagen in der Papierindustrie stillgelegt. Zum anderen sinkt die Nachfrage nach Neupapier.

Sollten die Gaspreise sich weiter nach oben entwickeln, werden die weitere Papierhersteller aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, Teile der Produktion herunter zu fahren.

Dies hat natürlich Einfluss auch auf unseren inländischen Altpapiermarkt.

Da die Papierindustrie weniger bis gar kein Altpapier mehr annimmt, sind wir gezwungen, zusätzliche Zwischenlagerungsmöglichkeiten aufzubauen, um Ihnen auch weiterhin Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Ob und in welcher Höhe hier Mehrkosten auf uns zu kommen, die wir nur über eine gewisse Zeit auffangen können, bleibt abzuwarten.