Zugelassene Bestandteile von Baumischabfällen
- Kantenlänge max. 1 m
- Holzverschnitte AI-AIII, zementgebundene Holzfaserplatten
- Verpackungsabfälle (Holz/Papier/Folien/Umreifungsbänder)
- Kunststoffe (Rohre/Kabelkanäle, Abdeckfolien, restentleerte Behälter von
Dispersionsfarben etc.)
- PVC-Materialien
- Textilien (Vliesmaterialien, Verschnitte von Teppichböden)
- metallhaltige Abfälle (Kabel/Profile/Bleche)
- Tapetenreste
Mineralische Anteile wie Bauschutt, Beton, Steine, Fliesen sind grundsätzlich ebenfalls Bestandteile von Baumischabfällen. Diese führen aber, aufgrund der Steigerung des Abfallgewichts, zu deutlich höheren Entsorgungskosten. Eine Entsorgung von mineralischen Bestandteilen als Monofraktion oder mineralischem Gemischen ist daher sinnvoll.