Recyclinghof Viernheim

Dornierstraße 12
68519 Viernheim
Tel. 06204 73841-0

Recyclinghof Hockenheim

3. Industriestraße 6
68766 Hockenheim
Tel. 06205 94 79-0

Recyclinghof Schönau

In den Kreuzwiesen 11
69250 Schönau
Tel. 06228 776471-0

Abfallinformation Dachpappe

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei Entsorgungsvorgängen in Zusammenhang mit Dachpappe (Bitumenpappe, Dachbahnen) möchten wir Sie im Nachfolgenden über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren.

Nur in wenigen Fällen kann eine Trennung der Dachpappe von der darunter befindlichen Dämmung vorgenommen werden. Insofern handelt es sich bei dem anfallenden Abfall immer um einen zusammengesetzten Abfall, der je nach Schadstoffbelastung über verschiedene Entsorgungswege mit ebenfalls verschiedenen Annahmekriterien zu entsorgen ist.

Vor dem Befüllen der Container ist daher eine genaue Betrachtung und Analyse des vorhandenen Dachaufbaus erforderlich, damit der Entsorgungsvorgang störungsfrei durchgeführt werden kann.

Aufgrund zunehmender Asbestbelastung von Dachbahnen wurden die Annahmekriterien dahingehend geändert, dass zukünftig zur Einstufung nicht nur der PAK-Wert maßgeblich ist, sondern auch ein entsprechender Nachweis auf Asbest vorzulegen ist.

Da große preisliche Unterschiede und unterschiedliche Annahmekriterien zwischen asbesthaltigen und asbestfreien Dachbahnen bestehen, lohnt sich in jedem Fall die sorgfältige Planung des Entsorgungsvorgangs sowie die richtige Wahl der Analysenart auf Asbest. Im Regelfall wird im qualitativen Verfahren lediglich ein Vorhandensein von Asbestfasern geprüft, im quantitativen Verfahren der genaue Asbestgehalt bestimmt.

Wenn also in einem qualitativen Verfahren Asbestfasern nachgewiesen werden (Spuren von Asbest), kann bei Erweiterung des Analyseumfangs auf das quantitative Verfahren und bei einem Ergebnis von einem Asbestgehalt <= 0,1 % der Abfall dennoch als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Informieren Sie uns rechtzeitig über den anfallenden Abfall und die Zusammensetzung des Dachaufbaus und legen uns Analysen auf PAK und Asbest, je nach Art des Dachaufbaus auch auf HBCD oder WHO-Fasern vor. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und sind auch bei der Erstellung der Analysen behilflich.

Entscheidend für die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall ist der PAK-Wert, sowie der Nachweis auf Asbest. Die Grenzwerte für PAK liegen in Ba-Wü bei 200 mg/kg und/oder Benzo(a)pyren bei 50 mg/kg. Nachfolgend die notwendigen Informationen zur Einstufung des Abfalls:

Nicht gefährlicher Abfall

  • Verpackung lose in Containern
  • ASN 170302

= PAK- und asbestfrei oder Asbestgehalt <= 0,1 %

Gefährlicher Abfall

  • Verpackung lose in Containern
  • ASN 170303*, für den Entsorgungsvorgang ist ein Entsorgungsnachweis notwendig

= PAK-haltig, asbestfrei oder Asbestgehalt <= 0,1 %

Gefährlicher Abfall

  • Verpackung in Big-Bags mit Asbestaufdruck
  • ASN 170605*, für den Entsorgungsvorgang ist ein Entsorgungsnachweis notwendig

= Asbestgehalt > 0,1%, PAK ist als untergeordneter Schadstoff lediglich für die Preisfindung nicht aber für die Einstufung maßgeblich

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Erstellung der notwendigen Entsorgungsnachweise behilflich.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Firmensitz:

Recycling Entsorgung & Logistik GmbH

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68542 Heddesheim
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